Wie bitte?
Gegen G 8 demonstrieren: Nein. Dschihad-Werbung: Ja. Sehr seltsam! Auch wenn mancher erklärt, Dschihad heiße im Grunde nichts anderes, als den inneren Schweinehund zu überwinden.
"Nur noch das Werben um Mitglieder oder Unterstützer von terroristischen Organisationen sei strafbar, heißt es in der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs. Die Höchststrafe hierfür liegt bei fünf Jahren.
Die neue Rechtsprechung sei "zwingende Folge" von Änderungen der Strafvorschriften 2002 und 2003, erklärte der BGH. Ziel dieser Änderungen sei es mit Blick auf die Meinungsfreiheit gewesen, reine Sympathiebekundungen von der Strafbarkeit auszunehmen. Nach dem neuen Recht sei es nur noch strafbar, wenn gezielt Mitglieder oder Unterstützer für eine konkrete Organisation gewonnen werden sollen. Ein allgemeiner Aufruf, sich etwa am Dschihad, dem Heiliger Krieg, zu beteiligen, reiche dafür nicht aus. Früher war es dagegen schon strafbar, wenn terroristische Aktivitäten zustimmend dargestellt oder kommentiert wurden.
"Nur noch das Werben um Mitglieder oder Unterstützer von terroristischen Organisationen sei strafbar, heißt es in der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs. Die Höchststrafe hierfür liegt bei fünf Jahren.
Die neue Rechtsprechung sei "zwingende Folge" von Änderungen der Strafvorschriften 2002 und 2003, erklärte der BGH. Ziel dieser Änderungen sei es mit Blick auf die Meinungsfreiheit gewesen, reine Sympathiebekundungen von der Strafbarkeit auszunehmen. Nach dem neuen Recht sei es nur noch strafbar, wenn gezielt Mitglieder oder Unterstützer für eine konkrete Organisation gewonnen werden sollen. Ein allgemeiner Aufruf, sich etwa am Dschihad, dem Heiliger Krieg, zu beteiligen, reiche dafür nicht aus. Früher war es dagegen schon strafbar, wenn terroristische Aktivitäten zustimmend dargestellt oder kommentiert wurden.
Morgaine - 25. Mai, 16:38
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