via attac-d
Die Anwendung von Paragraf 129a auf diesen Fall zeigt, wie der Generalvorwurf “Terrorismus” benutzt wird, um gegen Kritik an Staat und Gesellschaft vorzugehen. Besonders deutlich ist dies im Falle des beschuldigten Andrej H.: Inhalte angeblicher konspirativen Treffen mit einem der drei anderen Beschuldigten sind der BAW nicht bekannt. “Terrorismus” wird ihm aufgrund von Passagen aus seinen wissenschaftlichen Arbeiten vorgeworfen.
Die Verhaftungen stehen in einer Linie mit der Razzia vom 9. Mai gegen Gruppen, die in die Vorbereitung der Proteste gegen den G8 involviert waren sowie mit den Durchsuchungen in Bad Oldesloe und Berlin kurz nach dem G8. Auch damals wurde das Phänomen “militante gruppe” als Argument für den Versuch angeführt, das Aufbewahren von Informationsmaterial, die Veröffentlichung von Büchern oder das Aufrufen zu Aktionen des zivilen Ungehorsams als “terroristische Akte” zu diffamieren und entsprechend gegen Beschuldigte vorzugehen.
Mit der Begründungen der Haftbefehle vom 1.August 2007 wird nun eine neue Dimension erreicht: Andrej H., Stadtsoziologe und langjähriger Aktivist in zahlreichen stadtpolitischen Gruppen beschäftigt sich vorrangig mit Themen wie Stadtumstrukturierung und der Verdrängung von MieterInnen durch Aufwertungsprozesse (Gentrifizierung). Das sind auch die Themen des BUKO-Arbeitsschwerpunkts Stadt-Raum, in der Andrej H. aktiv ist. “Wir, die BUKO und unsere Arbeit, werden hier unter Terrorismusverdacht gestellt” sagt Martina, BUKO-Mitglied und Mitbegründerin des Arbeitsschwerpunkts. Offensichtlich reicht den Strafverfolgungsbehörden die kritische Auseinandersetzung mit bestimmten Inhalten, um Menschen als “Mitglied einer terroristischen Vereinigung” zu kriminalisieren. Sollte sich eine als terroristische Vereinigung eingestufte Gruppe des Vokabulars oder der Themen eines von wem auch immer veröffentlichten Textes bedienen, kann der Autor - so wurde gerade bewiesen — wegen §129a StGB in Untersuchungshaft gesetzt werden. Das zeigt das ganze Ausmaß der Willkürlichkeit, die dieser Paragraf erlaubt. “Wenn es als ,terroristisch’ gilt, Meinungen frei zu äußern, kritische Forschung zu betreiben oder sich für gesellschaftliche Veränderungen zu engagieren — dann sind wir alle TerroristInnen.”, sagt Armin Kuhn, ein Sprecher der BUKO. Paragrafen wie 129a StGB, die eingesetzt werden, um missliebige Meinungen zu unterdrücken, sind eines Rechtsstaates unwürdig und gehören abgeschafft.
Update:
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Die Proteste gegen die Verhaftung des Berliner Stadtsoziologen Andrej H. und drei weiteren Personen reißen nicht ab. Neben sozialpolitischen Organisationen und Publikationen wie dem Mieterecho und dem Berliner Sozialforum haben sich vor allem Wissenschaftlerorganisationen kritisch geäußert. Dazu gehören der Stipendiatenrat der Rosa-Luxemburg Stiftung und der Wissenschaftliche Beitrat von von attac. Prof. Rainer Rilling lehrt Soziologie an der Universität Marburg und ist wissenschaftlicher Referent der Rosa-Luxemburg-Stiftung sowie Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat"