Sonntag, 26. September 2004

Die Hälfte des Gehaltes ist besser als gar keinen Job mehr zu haben!

Kennen Sie diese Momente? Zornige Worte, Angst, Unsicherheit. Die Unsicherheit, in diesen Zeiten des Sozialabbaus auch morgen noch genug Geld zu haben, den eigenen Arbeitsplatz nicht zu verlieren oder als Mutter, die zu Hause Kinder erzieht, täglich fürchten zu müssen, dass am Abend Ihr Mann mit der lange erwarteten Hiobsbotschaft nach Hause kommt: Die Kündigung.

Doch halt. Manchmal trifft es einen ja nicht gleich ganz so schlimm. Das Schicksal ist noch einmal gnädig gewesen. Denken Sie. Und dachten sich wohl auch die Mitarbeiter - vor allem die Mitarbeiterinnen - eines großen Sozialbetriebs aus Nordrhein-Westfalen. Der Arbeitgeber hatte das getan, was in diesen Zeiten immer öfter getan wird: den Tarifvertrag gekündigt. Leider. Aber Sie wissen ja. In diesen Zeiten. Man würde ja gerne, wenn man könnte. Aber man kann eben nicht.

Und so erklärte sich still und klaglos der überwiegend aus Frauen bestehende Betrieb dazu bereit, fortan nur noch für die Hälfte (!) des ursprünglichen Gehaltes zu arbeiten. Hauptsache, man kann überhaupt noch arbeiten. In diesen Zeiten.

Was in diesem Betrieb stillschweigender Konsens zu sein scheint, löste allerdings an anderen Stellen nur unglaubliches Staunen aus. Von dummen Schafen war da die Rede. Von Menschen, die gerne das Opferlamm spielen. Und von Frauen, die halt so sind.

Nun ist es tatsächlich üblich geworden, bestehende Tarifverträge zu kündigen. Allerdings wissen viele Arbeitnehmer nicht, dass sie in diesem Fall nicht schutzlos sind. Es gilt nämlich die sogenannte Nachwirkung des Tarifvertrags.

"Nach Ablauf des Tarifvertrages gelten seine Rechtsnormen weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden." (Quelle siehe unten)

Eine sehr gute und verständlich aufbereitete Übersicht dazu ist auf dieser Seite eines Arbeitsrechtlers nachzulesen. Diese Nachwirkung gilt allerdings automatisch nur für diejenigen, die *vor* Vertragskündigung in der Vertragspartei, also der entsprechenden Gewerkschaft, Mitglied waren. Ist dieses nicht der Fall, so muß im einzelnen verhandelt werden, inwieweit die Bedingungen des alten Arbeitsvertrags weiter gelten sollen.

Jedoch. Was sage ich. Wir Frauen sind eben doch immer wieder bereit, Opfer zu bringen, auf harmonische Lösungen zu hoffen. Denn eines Tages wird bestimmt alles gut.

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