Hartz betrifft (fast) jeden!
Während den Montags-Demonstrationen allmählich die Luft ausgeht, hält der Gesamtkomplex Hartz längst Einzug in die Betriebe. Hartz besteht nicht nur aus Hartz IV. Manfred Sohn beschreibt in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift konkret, auf welche Folgen sich Arbeitnehmer einstellen müssen (Manfred Sohn, "Der Frontmann, Demontage des Sozialstaats und Angriff auf den Tarifvertrag").
Durch die zur Zeit laufende Kündigungswelle der bestehenden Tarifverträge wird die Belegschaft vieler Betriebe aufgesplittet in "alt" und "neu". Die "alten" erhalten eine vorübergehende Besitzstandsgarantie, das heißt, aufgrund der Nachwirkungsklausel des Tarifvertrages müssen die alten Vertragskonditionen solange weiter erhalten bleiben, bis Arbeitgeber und Gewerkschaft sich auf einen neuen Vertrag geeinigt haben. Diese Schutzklausel wirkt allerdings automatisch nur für diejenigen, die vor Vertragskündigung Mitglied der vertragsgebenden Gewerkschaft waren, für alle anderen müssen neue Einzelverträge verhandelt werden.
Neue MitarbeiterInnen des Betriebes hingegen werden auf deutlich niedrigerem Niveau eingestellt, was in der Praxis wahrscheinlich dazu führen wird, noch mehr Druck auf die "alten" auszuüben, um eventuell freiwerdende Arbeitsplätze ebenfalls zu anderen Konditionen zu vergeben.
Und auch ver.di hat bereits verlauten lassen, dass neue Tarifverträge wahrscheinlich nur noch zu schlechteren Konditionen abgeschlossen werden, die Schraube dreht sich immer weiter an. Es bleibt abzuwarten, wohin sich der Druck entladen wird, wenn die Folgen der Hartz-Gesetze für jeden Arbeitnehmer deutlich spürbar werden.
Durch die zur Zeit laufende Kündigungswelle der bestehenden Tarifverträge wird die Belegschaft vieler Betriebe aufgesplittet in "alt" und "neu". Die "alten" erhalten eine vorübergehende Besitzstandsgarantie, das heißt, aufgrund der Nachwirkungsklausel des Tarifvertrages müssen die alten Vertragskonditionen solange weiter erhalten bleiben, bis Arbeitgeber und Gewerkschaft sich auf einen neuen Vertrag geeinigt haben. Diese Schutzklausel wirkt allerdings automatisch nur für diejenigen, die vor Vertragskündigung Mitglied der vertragsgebenden Gewerkschaft waren, für alle anderen müssen neue Einzelverträge verhandelt werden.
Neue MitarbeiterInnen des Betriebes hingegen werden auf deutlich niedrigerem Niveau eingestellt, was in der Praxis wahrscheinlich dazu führen wird, noch mehr Druck auf die "alten" auszuüben, um eventuell freiwerdende Arbeitsplätze ebenfalls zu anderen Konditionen zu vergeben.
Und auch ver.di hat bereits verlauten lassen, dass neue Tarifverträge wahrscheinlich nur noch zu schlechteren Konditionen abgeschlossen werden, die Schraube dreht sich immer weiter an. Es bleibt abzuwarten, wohin sich der Druck entladen wird, wenn die Folgen der Hartz-Gesetze für jeden Arbeitnehmer deutlich spürbar werden.
Morgaine - 30. Sep, 13:26
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