Gegen die Kriminalisierung kritischer Wissenschaft
Offener Brief an die Generalbundesanwältin Monika Harms
1299 Unterstützer/innen
An die Generalbundesanwältin beim Bundesgerichtshof Monika Harms
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe
Am 1. August 2007 wurde auf Antrag der Bundesanwaltschaft der sozial engagierte Berliner Soziologe Dr. Andrej H. in Untersuchungshaft genommen. Vorausgegangen waren Hausdurchsuchungen bei ihm und drei weiteren wissenschaftlich Tätigen. Ihnen wird unterstellt, Mitglieder einer Organisation namens „militante gruppe“ (mg) zu sein, gegen welche die Bundesanwaltschaft wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung nach §129a StGB ermittelt. Der Haftbefehl erging gegen Dr. Andrej H., weil dieser vor mehreren Monaten zwei „konspirative“ Treffen mit einer Person gehabt haben soll, die bei dem Versuch, Fahrzeuge der Bundeswehr in Brand zu setzen, Ende Juli in Brandenburg an der Havel festgenommen wurde.
Die Art von Gewaltbefürwortung und –ausübung, wie sie von der „militanten gruppe“ praktiziert wird, lehnen wir strikt ab. Zugleich verwahren wir uns aber entschieden gegen die Konstruktion der intellektuellen Täterschaft, wie sie von der Bundesanwaltschaft vorgenommen wird. Der Verdacht auf die Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung wird nach Auskunft der Rechtsvertreter von Dr Andrej H. nämlich inhaltlich wie folgt begründet: (weiter)
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An die Generalbundesanwältin beim Bundesgerichtshof Monika Harms
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Am 1. August 2007 wurde auf Antrag der Bundesanwaltschaft der sozial engagierte Berliner Soziologe Dr. Andrej H. in Untersuchungshaft genommen. Vorausgegangen waren Hausdurchsuchungen bei ihm und drei weiteren wissenschaftlich Tätigen. Ihnen wird unterstellt, Mitglieder einer Organisation namens „militante gruppe“ (mg) zu sein, gegen welche die Bundesanwaltschaft wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung nach §129a StGB ermittelt. Der Haftbefehl erging gegen Dr. Andrej H., weil dieser vor mehreren Monaten zwei „konspirative“ Treffen mit einer Person gehabt haben soll, die bei dem Versuch, Fahrzeuge der Bundeswehr in Brand zu setzen, Ende Juli in Brandenburg an der Havel festgenommen wurde.
Die Art von Gewaltbefürwortung und –ausübung, wie sie von der „militanten gruppe“ praktiziert wird, lehnen wir strikt ab. Zugleich verwahren wir uns aber entschieden gegen die Konstruktion der intellektuellen Täterschaft, wie sie von der Bundesanwaltschaft vorgenommen wird. Der Verdacht auf die Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung wird nach Auskunft der Rechtsvertreter von Dr Andrej H. nämlich inhaltlich wie folgt begründet: (weiter)
Morgaine - 18. Aug, 12:12
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