Patent auf Reagenzglas mit Korkpfropfen
"Heute haben wir einen lustigen Brief von der Firma Edgar Hintze KG geöffnet der uns mitteilt, daß wir Räucherwerke in durchsichtigen “Glasröhren” verkaufen würden und somit das Patent/Geschmacksmuster Nummer 40700415.7 verletzen. Der Firma Edgar Hintze KG wurde am 15.05.2007 vom Deutschen Patent- und Markenamt das “Reagenzglas mit Korkpfropfen” (Welch innovative Sensation!) als Geschmacksmuster eingetragen, sie fordert uns daher auf, den Verkauf in dieser Verpackung einzustellen, oder rechtlichen Schritten entgegen zu sehen, obgleich wir mal ganz nebenbei niemals Räucherwerke in Reagenzgläsern verkauft haben. Wir benutzen völlig anders aussehende Rollrandflaschen. Aber egal!
Gerne tun wir der Firma Edgar Hintze KG den Gefallen, auf eine andere Verpackung umzusteigen, zumindest bis sich auch jemand noch Papiertütchen patentieren lässt.
Was wir der Firma ausserdem noch für einen Gefallen tun werden, ist die gerichtliche Beantragung der Löschung des Geschmacksmusters nach §33 GeschmMG, da diese nicht nur unserer Meinung nach weder die für den Geschmacksmusterschutz notwendige Eigenart besitzt, noch neu ist."
Gerne tun wir der Firma Edgar Hintze KG den Gefallen, auf eine andere Verpackung umzusteigen, zumindest bis sich auch jemand noch Papiertütchen patentieren lässt.
Was wir der Firma ausserdem noch für einen Gefallen tun werden, ist die gerichtliche Beantragung der Löschung des Geschmacksmusters nach §33 GeschmMG, da diese nicht nur unserer Meinung nach weder die für den Geschmacksmusterschutz notwendige Eigenart besitzt, noch neu ist."
Morgaine - 9. Okt, 11:08
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