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"Der deutsche Staat kann ausländischen Eltern verbieten, ihre Tochter in ihr Heimatland zu bringen, wenn dieser dort eine Genitalverstümmelung droht. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden."
"Der deutsche Staat kann ausländischen Eltern verbieten, ihre Tochter in ihr Heimatland zu bringen, wenn dieser dort eine Genitalverstümmelung droht. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden."
Morgaine - 30. Jan, 18:39
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