OLG Gießen kritisiert Polizei und Justiz scharf
via attac-d
In einem spektakulären Beschluss hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 18. Juni 2007 den Gießener Polizei- und Justizbehörden bescheinigt, willkürlich politisch unerwünschte Personen begangener Straftaten zu verdächtigen und grundlos einzusperren. Der 20. Zivilsenat brachte die in Gießen angewandte Verhaftungspraxis sogar mit Polizei- und Justizmethoden aus der Nazizeit in Verbindung und stellte fest: "Da das Instrument des Gewahrsams während der Nazizeit äußerst massiv missbraucht wurde, sollte es durch die Tatbestandsmerkmale 'unerlässlich' und 'unmittelbar bevorstehend' rechtlich unmöglich gemacht werden, dass die Vorschrift zu einer Ermächtigung zum sog. Vorbeugegewahrsam (früher: Schutzhaft) ausgeweitet wird." Mit Bezug auf die Gießener Methoden folgt: "Diese Voraussetzungen lagen hier von Anfang an sämtlich nicht vor."
Mit dem Beschluss bestätigte das Gericht Vorwürfe Gießener politischer Gruppen, die seit Jahren in Dokumentationen, per Anzeigen an die Staatsanwaltschaft und in Gerichtsverfahren, die sich gegen AktivistInnen richteten, formuliert hatten, dass Straftaten systematisch erfunden und unerwünschte Personen mit Lügen und Manipulationen bestraft würden. Dem Oberlandesgericht schienen die vorgelegten Akten so deutlich auf gezielte Täuschungen hinzudeuten, dass sie recht ungeschminkt strafrechtliche Konsequenzen der Vorfälle einforderten.
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In einem spektakulären Beschluss hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 18. Juni 2007 den Gießener Polizei- und Justizbehörden bescheinigt, willkürlich politisch unerwünschte Personen begangener Straftaten zu verdächtigen und grundlos einzusperren. Der 20. Zivilsenat brachte die in Gießen angewandte Verhaftungspraxis sogar mit Polizei- und Justizmethoden aus der Nazizeit in Verbindung und stellte fest: "Da das Instrument des Gewahrsams während der Nazizeit äußerst massiv missbraucht wurde, sollte es durch die Tatbestandsmerkmale 'unerlässlich' und 'unmittelbar bevorstehend' rechtlich unmöglich gemacht werden, dass die Vorschrift zu einer Ermächtigung zum sog. Vorbeugegewahrsam (früher: Schutzhaft) ausgeweitet wird." Mit Bezug auf die Gießener Methoden folgt: "Diese Voraussetzungen lagen hier von Anfang an sämtlich nicht vor."
Mit dem Beschluss bestätigte das Gericht Vorwürfe Gießener politischer Gruppen, die seit Jahren in Dokumentationen, per Anzeigen an die Staatsanwaltschaft und in Gerichtsverfahren, die sich gegen AktivistInnen richteten, formuliert hatten, dass Straftaten systematisch erfunden und unerwünschte Personen mit Lügen und Manipulationen bestraft würden. Dem Oberlandesgericht schienen die vorgelegten Akten so deutlich auf gezielte Täuschungen hinzudeuten, dass sie recht ungeschminkt strafrechtliche Konsequenzen der Vorfälle einforderten.
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Morgaine - 27. Jun, 15:40
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