"Die Älteren unter uns erinnern sich an eine Zeit, in der es hierzulande so etwas wie Meinungsäußerungsfreiheit gab. Die Verfassungsväter hatten sich mit den in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierten Äußerungsfreiheiten vom nationalsozialistischen Zensurstaat distanzieren wollen, und auch die Gerichte urteilten jahrzehntelang mit Seitenblick auf die totalitäre DDR überwiegend zugunsten der Meinungsfreiheit."
Astrid Haarland M.A.
Politologin - Soziale Kunst- und Ausstellungsmacherin - Commander/ISLA - a.haarland(at)googlemail.com - Choose safe communication ... ;-)