Siehe: Landgericht Hamburg, chinesisch beflaggt.
"Die Älteren unter uns erinnern sich an eine Zeit, in der es hierzulande so etwas wie Meinungsäußerungsfreiheit gab. Die Verfassungsväter hatten sich mit den in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierten Äußerungsfreiheiten vom nationalsozialistischen Zensurstaat distanzieren wollen, und auch die Gerichte urteilten jahrzehntelang mit Seitenblick auf die totalitäre DDR überwiegend zugunsten der Meinungsfreiheit."
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Morgaine - 19. Jul, 11:02
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